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Inhalt
  • Personalausweis oder Reisepass
    Ausländische Staatsangehörige, die nicht aus einem EU-Staat kommen: zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
    Das gilt auch für eine vergleichbare unselbstständige Tätigkeit als Geschäftsführer einer juristischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person.
  • Führungszeugnis, nicht älter als sechs Monate
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als sechs Monate
  • Handelsregisterauszug
  • Beschreibung
    • des Therapiekonzeptes,
    • der Art, Zahl und Belegung der Räume und
    • der Personalausstattung