- Personalausweis oder Reisepass
Ausländische Staatsangehörige, die nicht aus einem EU-Staat kommen: zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
Das gilt auch für eine vergleichbare unselbstständige Tätigkeit als Geschäftsführer einer juristischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person. - Führungszeugnis, nicht älter als sechs Monate
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als sechs Monate
- Handelsregisterauszug
- Beschreibung
- des Therapiekonzeptes,
- der Art, Zahl und Belegung der Räume und
- der Personalausstattung
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