Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:
- Gebiet des Energieversorgungsnetzes
- Handelt es sich um ein Übertragungs- oder Elektrizitätsverteilernetz?
- Handelt es sich um ein Fernleitungs- oder Gasverteilernetz?
- Handelt es sich um ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern?
- Anzahl der Hausanschlüsse
- Anzahl der Anschlüsse an Erzeugungsanlagen
- Ein- und Ausspeisepunkte
- Vorsorge zur Beschaffung von Regelenergie und von Energie für Ausgleichsleistungen
- Maßnahmen zur Behebung von Störungen
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers
Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.