Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:

  • Gebiet des Energieversorgungsnetzes
  • Handelt es sich um ein Übertragungs- oder Elektrizitätsverteilernetz?
  • Handelt es sich um ein Fernleitungs- oder Gasverteilernetz?
  • Handelt es sich um ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern?
  • Anzahl der Hausanschlüsse
  • Anzahl der Anschlüsse an Erzeugungsanlagen
  • Ein- und Ausspeisepunkte
  • Vorsorge zur Beschaffung von Regelenergie und von Energie für Ausgleichsleistungen
  • Maßnahmen zur Behebung von Störungen
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers

Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.