Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Die Unterlagen sollen neun Wochen vor dem Zeitpunkt der geplanten Übernahme, Eröffnung oder Verlegungen der Apotheke(n) bei der zuständigen Behörde vorliegen.

Eine Apotheke darf, nachdem die beantragte Betriebserlaubnis erteilt wurde, erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht . Bei Neueröffnungen ist der Termin zur Abnahmebesichtigung 14 Tage vorher zu vereinbaren.

Die Erlaubnis erlischt unter anderen, wenn von ihr innerhalb eines Jahres kein Gebrauch gemacht wurde.