- Es gelten die von Ihrer Kommune oder dem Landratsamt in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze
- Für das Regierungspräsidium Freiburg gilt Nummer 7.1.10.1 der Gebührenordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg: EUR 70,00 - EUR 130,00
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