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Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:

  • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
  • Sprengberechtigte
  • Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
  • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
  • Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen

Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.