- Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
- Abfüllen,
- Abpacken,
- Kennzeichnen und Lagern,
- Inverkehrbringen von Arzneimitteln,
- Vorschriften, die für freiverkäufliche Arzneimittel gelten
Verfügen Sie selbst nicht über die erforderliche Sachkenntnis, muss eine der folgenden Personen diese haben:
- eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene Person
- eine von Ihnen mit der Leitung des Unternehmens oder
- eine von Ihnen mit dem Verkauf beauftragte Person
Hinweis: Bei mehreren Filialen muss in jeder Filiale eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt.