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Inhalt
  • Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
    • Abfüllen,
    • Abpacken,
    • Kennzeichnen und Lagern,
    • Inverkehrbringen von Arzneimitteln,
    • Vorschriften, die für freiverkäufliche Arzneimittel gelten

Verfügen Sie selbst nicht über die erforderliche Sachkenntnis, muss eine der folgenden Personen diese haben:

  • eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene Person
  • eine von Ihnen mit der Leitung des Unternehmens oder
  • eine von Ihnen mit dem Verkauf beauftragte Person

Hinweis: Bei mehreren Filialen muss in jeder Filiale eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt.