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Wenn Sie während der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt aufgrund von Beschwerden eine Haushaltshilfe benötigen, müssen Sie nichts zuzahlen. Die Haushaltshilfe rechnet die Kosten in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Das gilt aber nur, wenn die Beschwerden direkt mit der Schwangerschaft zusammenhängen.

Ansonsten ist bei der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlung beträgt täglich zehn Prozent der Kosten für die Haushaltshilfe, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro pro Tag.