Voraussetzung für die Haushaltshilfe ist, dass
- die haushaltsführende Person in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann
- im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung lebt, das auf Hilfe angewiesen ist
- wenn Sie kein eigenes Kind versorgen müssen und nicht pflegebedürftig ab Pflegegrad 2 sind: Sie sind schwer krank oder Ihre Krankheit hat sich akut verschlimmert, vor allem nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung
- Ausnahme: Wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach einer Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen, ist es nicht erforderlich, dass bereits ein Kind im Haushalt lebt.