- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
- bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Fallkonstellation können weitere Unterlagen notwendig sein. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.