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Wenn sich eine interessierte Organisation, Institution, Kommune oder Verein registriert hat, beginnt ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Ergebnis erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Ausstellungsberechtigung.

Die Organisation kann nun für ihre Engagierten online einen Engagementnachweis ausfüllen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.