Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine ausnahmsweise Fristverlängerung der gesetzlichen Frist auf 12 Monate, längstens bis 1. April 2021, zulässt.
Die Allgemeinverfügung trat am 18. April 2020 in Kraft. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.