In manchen Fällen müssen Sie weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Zusätzliche Besonderheiten gelten bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben.
Bei einer persönlichen Vorsprache kann eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.