Sprungziele
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Inhalt
  • fachliche Eignung des Trägers
  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifiziertem Ausbildungspersonal
    Normalerweise soll ein Ausbilder oder eine Ausbilderin nicht mehr als 36 Personen unterrichten.
  • Nachweis geeigneter Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterialien sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung
  • Gewährleistung einer fortlaufenden Fortbildung des Lehrpersonals
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Trägers.