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Voraussetzungen für die Eintragung der "Schlüsselzahl 95" in den Führerschein sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
  • Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
  • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
  • Sie können nachweisen:
    • eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder
    • den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte