Voraussetzungen für die Eintragung der "Schlüsselzahl 95" in den Führerschein sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
- Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
- Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
- Sie können nachweisen:
- eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder
- den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte