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Einen Anmeldebogen erhalten Sie bei der BWVA, ebenso können Sie ihn im Internet herunterladen. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an die BWVA.

Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie in Form eines Bescheides. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, teilt Ihnen die BWVA Ihre Verwaltungsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem Kontakt mit der BWVA angeben.

Sie können sich auf Antrag zugunsten der BWVA von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung muss mittels elektronischem Antrag erfolgen. Den Befreiungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten Sie in Papierform. Für jede Tätigkeit ist ein separater Befreiungsantrag zu stellen.

Die meisten Arbeitgeber führen die Versorgungsabgaben direkt an die BWVA ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Verwaltungsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an die BWVA, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten. Das ist auch im Lastschriftverfahren möglich.