Sobald Sie Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg sind, erhält das Versorgungswerk automatisch eine Nachricht. Es kommt dann in der Regel mit allen nötigen Informationen und Unterlagen auf Sie zu. Sie müssen sich grundsätzlich nicht selbst vorher anmelden.
Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich gegebenenfalls auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem künftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.