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Inhalt
  • Für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
    • Sie waren in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, bevor Sie die selbständige Tätigkeit aufgenommen haben.
    • Unmittelbar vorher hat eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung von mindestens zwölf Monaten bestanden oder
      in den letzten fünf Jahren ist eine Vorversicherungszeit von mindestens 24 Monaten nachgewiesen.
    • Sie beantragen die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Versicherung. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt immer im unmittelbaren Anschluss. Ein späterer Beitritt ist nicht möglich.
  • Für die private Krankenversicherung: Erkundigen Sie sich beim Versicherungsunternehmen.