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Sie müssen die Zulassung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen und die fälligen Gebühren bezahlen.

Der Antrag muss enthalten:

  • für welchen Ort und
  • gegebenenfalls für welches Fachgebiet Sie die Zulassung beantragen

Der Zulassungsausschuss beschließt über den Antrag nach mündlicher Verhandlung. In dem Beschluss wird festgehalten, bis wann Sie Ihre vertragszahnärztliche Tätigkeit am Vertragszahnarztsitz aufnehmen müssen.

Hinweis: Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann auf Antrag dieser Zeitpunkt verschoben werden.

Der Beschluss wird Ihnen zusammen mit einer Darstellung Ihrer Rechte zugestellt. Auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung und weitere Beteiligte erhalten ein Exemplar des Beschlusses.