Den Antrag auf Anerkennung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Im formlosen Antrag sind anzugeben:
- Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen, die die Gesellschaft verantwortlich führen
- Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen
- Sitz und gegebenenfalls Anschrift der Gesellschaft
Die Steuerberaterkammer prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob die Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt wird.
Über die Anerkennung als StBG erhalten Sie eine Urkunde. Die zuständige Stelle trägt die Gesellschaft in das Berufsregister ein.