- Lebenslauf mit Foto
- amtlich beglaubigter Nachweis über die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz (amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses)
- Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über Ihre Berufszugehörigkeit (nicht älter als drei Monate)
- Bescheinigung, dass keine schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen, Straftaten oder sonstige Umstände gegen Sie vorliegen, die Ihre Eignung für den Beruf des Anwalts in Frage stellen.
- Führungszeugnis des Heimatlandes
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (entweder über eine im Inland geschlossene Versicherung oder eine gleichwertige Versicherung im Herkunftsstaat
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:
- Nachweis über akademische Grade (Abschrift)
- Unterlagen zur Kanzleitätigkeit
- Kanzleibestätigung
- Vereinbarkeit der Berufsausübung mit einem ausgeübten Nebenberuf
Achtung: Sie müssen alle Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen. Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie als beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen haben.