Die Erwerbsminderungsrente können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Formularpaket zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie den Antrag auf Versichertenrente und die darin genannten Formulare vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
- per Post an die Deutschen Rentenversicherung senden oder
- in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
- Ihr Rentenversicherungsträger bearbeitet Ihren Antrag und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Ihr Rentenversicherungsträger prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt er gemeinsam mit Ihnen Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert, beispielsweise Befundberichte oder Gutachten.
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente beziehen.
- Wenn Sie einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Rentenhöhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Rentenanspruch haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und wählen Sie Online-Services aus.
- Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Rentenantrag ab.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Ihr Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie gemeinsam mit Ihnen Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert (beispielsweise Befundberichte oder Gutachten).
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Rentenhöhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Rentenanspruch haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Persönlicher Antrag:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung aufgenommen und online weitergeleitet.
- Ihr Rentenversicherungsträger prüft den Antrag und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie gemeinsam mit Ihnen Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert (beispielsweise Befundberichte oder Gutachten).
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
- Wenn Sie einen Rentenanspruch haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Rentenhöhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie einreichen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an die bevollmächtigte Person.