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Inhalt
  • Prüfungszeugnisse, Diplome, sonstige Befähigungsnachweise oder Bescheinigungen über die Berufsfähigkeit
  • Tätigkeitsnachweise über nach Abschluss der Berufsausbildung ausgeübte praktische Tätigkeiten
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein in Kopie)
  • Meldebestätigung
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt.
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.:
    • Lebenslauf
    • Nachweise über absolvierte Fortbildungsveranstaltungen
    • Planungs- und sonstige Unterlagen, nach denen die Befähigung der antragstellenden Person beurteilt werden kann
    • Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers

Hinweis: Das Architektengesetz enthält sehr differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z.B. zum Ausbildungsabschluss). Daher kann die Architektenkammer im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Architektenkammer. Beachten Sie auch die Ausfüllhinweise zum Antrag..