- Sie können wegen Krankheit oder Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:
- weniger als 3 Stunden täglich arbeiten (volle Erwerbsminderung) oder
- mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten (teilweise Erwerbsminderung)
- Ausnahme: Wenn Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sind und arbeitslos sind, weil es keinen leistungsgerechten Teilzeitarbeitsplatz gibt, können Sie unter Umständen ebenfalls eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
- Sie können Ihre Erwerbsfähigkeit nicht wieder verbessern durch:
- eine medizinische Rehabilitation oder
- eine berufliche Rehabilitation, zum Beispiel Umschulungen oder Arbeitshilfen
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die Regelaltersrente beziehen können.
- Sie waren mindestens 5 Jahre rentenversichert (allgemeine Wartezeit)
- Sie haben in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.
- Ausnahme: Wenn Sie die 5 Jahre Wartezeit bereits vor dem 1. Januar 1984 erfüllt haben, können Sie auch ohne die 3 Jahre Pflichtbeiträge rentenberechtigt sein. Voraussetzung ist, dass in der Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Kalendermonat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist, zum Beispiel auch durch Zeiten freiwilliger Beiträge oder unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten der Arbeitslosigkeit.
- Zur allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren zählen:
- Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge),
- Ersatzzeiten,
- Kindererziehungszeiten,
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege,
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und Rentensplitting,
- Zeiten aus einer geringfügigen Beschäftigung (ohne eigene Beitragsaufstockung allerdings nur anteilig)
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Wartezeit von fünf Jahren auch vorzeitig erfüllen, wenn Sie zum Beispiel wegen eines Arbeitsunfalls vermindert erwerbsfähig geworden sind.
Erwerbsminderungsrente für Menschen mit Behinderung
Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt haben, gibt es trotzdem die Möglichkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erhalten. Sie müssen dann:
- die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen, beispielsweise 20 Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben und
- ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben sein.