Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums erfahren Sie von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).
Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind:
- Sie besitzen
- eine Krankenversicherung,
- einen abgeschlossenen Au-pair-Vertrag und
- ein gültiges nationales "Visum für Au-pair-Beschäftigung".
- Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein und nicht älter als 27 Jahre,
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1) und
- Sie haben sich bei Ihrer Gastfamilie mit Hauptwohnsitz angemeldet.
- In Ihrer Gastfamilie
- besitzt eine erwachsene Person die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR- Staates oder der Schweiz und
- wird Deutsch als Muttersprache gesprochen. Die Familie kann auch aus einem deutschsprachigen Land oder einem Landesteil stammen, in dem es Deutsch als Muttersprache gibt.
Spricht die Familie Deutsch nicht als Mutter-, aber als Familiensprache, kann die zuständige Stelle Ihren Aufenthalt nur erlauben, wenn Sie nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Als Familie zählen Ehepaare mit Kind und unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt.
- Die Agentur für Arbeit stimmt Ihrer Beschäftigung zu.