- für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
- nach der Einreise: die Ausländerbehörde,
- Ausländerbehörde ist
- wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt