- Rechnung
Als Rechnung gelten auch:
- der Arbeitsvertrag bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder einem Minijob
- der Gebührenbescheid, zum Beispiel über die zu zahlenden Kindergartengebühren
- eine Quittung, etwa über Nebenkosten zur Betreuung
- bei Au-pair-Verhältnissen der Au-pair-Vertrag, aus dem ersichtlich ist, welcher Anteil der Gesamtaufwendungen auf die Kinderbetreuung entfällt