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Sie sollten den Rentenantrag nach Möglichkeit drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Die Rente muss bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt werden, in dem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird die Rente später beantragt, kann sie erst mit dem Antragsmonat beginnen.