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Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert. Auf Wunsch kann Ihnen jederzeit eine aktuelle Rentenauskunft zugesandt werden.

Der Monatsbetrag der Rentenzahlung wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus:

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen und
  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (zum Beispiel Kindererziehungszeiten).

Nach Rentenbeginn müssen Sie dem Rentenservice der Deutschen Post jede Adress- oder Namensänderung, Änderung der Bankverbindung sowie die Änderung des Familienstandes mitteilen. Der Rentenservice ist für die Auszahlung Ihrer monatlichen Rentenzahlung zuständig.