Um einen Kinderzuschlag zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Kind/Ihre Kinder ist/sind jünger als 25 Jahre, nicht verheiratet oder verpartnert und lebt/leben in Ihrem Haushalt.
- Sie beziehen für Ihr Kind/Ihre Kinder Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung zum Beispiel aus dem Ausland.
- Sie verfügen
- als Paar gemeinsam über ein Bruttoeinkommen von mindestens EUR 900,00 im Monat (ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag) oder
- als alleinerziehende Person über mindestens EUR 600,00 im Monat.
- Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
- Sie verfügen über kein erhebliches Vermögen.
- Den Kinderzuschlag können Sie in der Regel erhalten, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld, dem eventuell zustehendem Wohngeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der ganzen Familie im Sinne des SGB II decken können.
- Kinderzuschlag ist nachrangig gegenüber anderen möglichen Einkünften des Kindes; gegebenenfalls besteht die Verpflichtung, sich um vorrangige Ansprüche wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu bemühen.