Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden
- beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Schwangerschaft und Geburt,
- informieren Sie über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere,
- unterstützen Sie bei der Geltendmachung von anderen Ansprüchen,
- prüfen, ob Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen,
- füllen gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben,
- leiten den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter, der abschließend über den Antrag entscheidet.
Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.