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Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden

  • beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Schwangerschaft und Geburt,
  • informieren Sie über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere,
  • unterstützen Sie bei der Geltendmachung von anderen Ansprüchen,
  • prüfen, ob Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen,
  • füllen gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben,
  • leiten den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter, der abschließend über den Antrag entscheidet.

Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.