bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate)
- bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 ABs. 9 i.V.m. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)