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Inhalt

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate)
  • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 ABs. 9 i.V.m. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)