Eltern beziehungsweise Schülerinnen oder Schüler müssen schriftlich erklären, dass sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Die Erklärung wird bei der Schulleitung abgegeben. Je nach Alter gilt:
- vor dem 12. Geburtstag:
Beide Elternteile müssen die Erklärung unterschreiben. - nach dem 12. und vor dem 14. Geburtstag:
Zusätzlich zur Unterschrift beider Eltern muss sich die Schülerin beziehungsweise der Schüler mit der Abmeldung bei der Schulleitung ausdrücklich einverstanden erklären. Ab diesem Alter dürfen Schülerinnen und Schüler nicht gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden. Auch können ihre Eltern sie nicht mehr gegen ihren Willen abmelden. - nach dem 14. und vor dem 18. Geburtstag:
Ab 14 Jahren sind die Schülerinnen und Schüler religionsmündig, sie unterschreiben die Erklärung daher selbst. Zum Übergabetermin bei der Schulleitung müssen die Eltern eingeladen werden.
Die Erklärung muss neben den Unterschriften der Elternteile beziehungsweise Ihrer Unterschrift folgende Angaben enthalten:
- Name
- Klasse
- Datum