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Religionsunterricht ist an öffentlichen Schulen Pflicht. Schülerinnen oder Schüler sind grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses verpflichtet. Wollen Schülerinnen oder Schüler nicht daran teilnehmen, müssen sie sich abmelden beziehungsweise von den Erziehungsberechtigten abgemeldet werden. Sie besuchen danach ab Klassenstufe 5 den Ethikunterricht.

Hinweis: Eine erneute Anmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen.