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Inhalt
  • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
  • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

Zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens sind:

  • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als 30,00 EUR
  • keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge