- erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
- qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist
Zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens sind:
- keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als 30,00 EUR
- keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge