Wenn Sie Ihr Fahrzeug für Probe- oder Überfahrungsfahrten nutzen möchten, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Sie können hierzu auch einen Vertreter (zum Beispiel Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die anfallende Gebühr entrichtet wurde, kann noch vor Ort eine Kennzeichenkombination zugeteilt werden. Sie erhalten von der Zulassungsbehörde dann einen besonderen Fahrzeugschein.
Mit der Zuteilung der Zulassungsbehörde können Sie ein entsprechendes Kennzeichenschild fertigen. Meistens gibt es unweit der Zulassungsbehörden auch Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.