Neben den Adoptionsanträgen in jedem Fall schriftliche, notariell beurkundete Einwilligungserklärungen von folgenden Personen:
- Annehmenden (Adoptiveltern)
- Angenommenen
- Ehepartner oder Ehepartnerin des oder der Annehmenden
- Ehepartner oder Ehepartnerin des oder der Angenommenen
- Weitere erforderliche Unterlagen wird das Familiengericht bei Ihnen anfordern.