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Inhalt
  • Um die Einnahme der Kraftfahrzeugsteuer zu erleichtern, ist die Zulassung eines Fahrzeuges nur bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer möglich.
  • Eine Jahressteuer von mehr als EUR 500,00 kann nach vorheriger Mitteilung beim zuständigen Hauptzollamt in gleichen Halbjahresbeträgen zuzüglich drei Prozent entrichtet werden. Bei mehr als EUR 1.000 Jahressteuer ist die Zahlung in gleichen Vierteljahresbeträgen zuzüglich sechs Prozent möglich.