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Fallzahlen sinken auf Niveau des Jahresbeginns

Medieninformation zum Statistikreport Juni 2026

Im Juni belief sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) im Zuständigkeitsbereich des Ortenau Jobcenters auf 8.834 und ist damit gegenüber dem Vormonat um 96 BG zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 185 BG zu verzeichnen. „Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat den Wert des Jahresbeginns leicht unterschritten. „Wir nehmen sowohl bei den Fallzahlen als auch am Arbeitsmarkt weiterhin wenig Bewegung wahr. Insgesamt bleibt die Entwicklung derzeit weitgehend unverändert“, führt Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters aus.

Die Entwicklung der Integrationen ist diesen Monat erneut rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Integrationen um 26,1 Prozent zu verzeichnen. Zum Vormonat zeigt sich ein ebenfalls Rückgang der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt um 12,9 Prozent.

Im Mai haben 122 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 19 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben im Berichtsmonat 141 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

Derzeit beziehen insgesamt 18.024 Personen Leistungen des Ortenau Jobcenters. Darunter befinden sich 5.159 arbeitslos gemeldete sowie weitere 3.992 Personen, die als arbeitssuchend registriert sind. Somit stehen aktuell 9.151 Personen dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung.

Zum Kreis der Leistungsberechtigten zählen darüber hinaus 4.950 nichterwerbsfähige Personen, insbesondere Kinder sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hinzu kommen 1.039 Personen, die keine Regelleistungen erhalten. Zu diesem Personenkreis zählen unter anderem Angehörige mit Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG), Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Personen, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.

30.06.2026