lllegale Erdablagerung im Laufer Wald beseitigt
Landratsamt schließt Verfahren ab – Verursacher tragen Kosten für Rückbau, Abtransport und Wiederherstellung
Der illegal im Wald oberhalb von Lauf abgelagerte Erdaushub ist beseitigt. Mehr als 2500 Kubikmeter Material wurden nach Abschluss der fachlichen und rechtlichen Verfahren aus dem Wald abtransportiert und ordnungsgemäß verwertet. Die Rückbauarbeiten, der Abtransport sowie die Reinigung der betroffenen Straßen konnten Mitte Juni abgeschlossen werden.
Damit ist ein Fall abgeschlossen, der auf illegale Erdablagerungen aus dem Jahr 2019 zurückgeht. Das Landratsamt Ortenaukreis hatte den Vorgang mit seinen Fachstellen für Abfall, Wald, Naturschutz sowie Wasser- und Bodenschutz bearbeitet. Die Verursacher wurden verpflichtet, den Erdaushub entfernen zu lassen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
„Wer Erdaushub oder Abfälle illegal im Wald oder in der freien Landschaft ablädt, schädigt Natur und Umwelt und verursacht erhebliche Kosten“, betont Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises und in diesem Verfahren zuständiger Dezernent. „Der Fall in Lauf zeigt: Solche Verstöße bleiben im Ortenaukreis nicht folgenlos. Am Ende wird der Schaden beseitigt – und die Verursacher müssen dafür einstehen.“
Die Verursacher tragen neben den Folgen aus dem Strafverfahren und den Kosten der behördlichen Verfahren auch die Aufwendungen für Rückbau, Abtransport und Wiederherstellung. Das Landratsamt macht damit deutlich: Illegale Ablagerungen lohnen sich weder rechtlich noch wirtschaftlich.
„Bei einem Fall dieser Größenordnung braucht es ein enges Zusammenspiel verschiedener Fachstellen“, sagt Michael Großer, Dezernent für den Ländlichen Raum des Ortenaukreises. „Wichtig war, den Wald wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen und die Belastungen für die Menschen vor Ort so gering wie möglich zu halten. Das ist durch eine sorgfältige Planung und eine enge Abstimmung mit den Beteiligten gelungen.“
Dem Landratsamt ist bewusst, dass eine Maßnahme dieser Größenordnung auch für Anwohnerinnen und Anwohner belastend sein kann. Der notwendige Abtransport führte zeitweise zu zusätzlichem Lastwagenverkehr und zu Beeinträchtigungen vor Ort. Deshalb wurden die Arbeiten eng mit den beteiligten Stellen und dem ausführenden Unternehmen abgestimmt. Ziel war es, die Maßnahme zügig, geordnet und mit möglichst geringen Belastungen umzusetzen.
„Wer Material ordnungsgemäß entsorgen oder verwerten will, findet im Landratsamt Unterstützung. Wer aber bewusst gegen Umwelt- und Abfallrecht verstößt, muss wissen: Wir bleiben dran, bis der Schaden beseitigt ist“, unterstreicht Stoermer.
Illegale Ablagerungen im Wald oder in der freien Landschaft können Böden, Gewässer, Lebensräume und das Landschaftsbild beeinträchtigen. Zudem verursachen sie erheblichen Aufwand für Kontrolle, Verfahren, Rückbau und Wiederherstellung. Das Landratsamt appelliert daher an Unternehmen, Grundstückseigentümer und Privatpersonen, Abfälle und Bodenaushub ausschließlich über zulässige Wege zu entsorgen oder zu verwerten.