Erhöhte Waldbrandgefahr in der Ortenau: Landratsamt mahnt zu besonderer Vorsicht
Hitzewelle soll am Wochenende Höhepunkt erreichen
Die Hitzewelle verschärft die Waldbrandgefahr in der Ortenau. Für das Wochenende werden extrem hohe Temperaturen erwartet; zugleich bleibt die Vegetation vielerorts trocken. Das Landratsamt Ortenaukreis mahnt deshalb zu besonderer Vorsicht: Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette, Funkenflug oder ein nicht vollständig gelöschtes Feuer kann derzeit einen Brand auslösen.
„Die Temperaturen sind sehr hoch, und die Wetterprognosen lassen für die kommenden Tage kaum nennenswerte Niederschläge erwarten“, erklärt Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amtes für Waldwirtschaft des Ortenaukreises. „Unter diesen Bedingungen steigt das Risiko schnell. Deshalb appellieren wir an alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, besonders umsichtig zu sein und die geltenden Regeln konsequent einzuhalten.“
Besonders weist das Amt für Waldwirtschaft auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald hin, das vom 1. März bis 31. Oktober gilt. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch Zigarettenkippen dürfen keinesfalls aus dem Auto geworfen werden, da sie trockenes Gras und andere Vegetation am Straßenrand entzünden können.
Wer mit dem Auto in Waldnähe unterwegs ist, sollte zudem ausschließlich auf offiziellen Parkplätzen parken. Heiße Auspuffe und Katalysatoren können trockenes Gras entzünden und Brände auslösen. Gerade bei der aktuellen Trockenheit kommt es auf umsichtiges Verhalten jedes Einzelnen an.
„Die meisten Naturfreundinnen und Naturfreunde sind sehr umsichtig und wissen um die Gefahren“, so Pfüller. „Dennoch ist es uns wichtig, noch einmal deutlich zu machen, wie hoch das Risiko derzeit ist. Wer sich an die Regeln hält, hilft mit, Waldbrände zu verhindern und Menschen, Tiere und Natur zu schützen.“
Rauchentwicklungen im Wald sollten umgehend über den Notruf 112 gemeldet werden.
Verhaltensregeln zur Waldbrandvermeidung
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden.
- Feuer ist ganzjährig nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt.
- Je nach örtlicher Lage können Ortspolizeibehörden und Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Solche Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Nicht erlaubt ist das Grillen im Wald mit mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes, dazu zählt auch das Grillen mit Gas oder Holzkohle, muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom nächsten Waldrand entfernt sein.
- Auch an erlaubten Feuerstellen muss Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Geeignete Löschmittel, etwa Wasser oder ein Feuerlöscher, sind bereitzuhalten.
- Autos dürfen nicht außerhalb ausgewiesener Parkplätze auf unbefestigten Flächen abgestellt werden.