Ganztag an kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren kann starten
Landrat Thorsten Erny informiert im Kultur- und Bildungsausschuss – Familien erhalten ab dem Schuljahr 2026/2027 mehr Verlässlichkeit
Landrat Thorsten Erny hat den Kultur- und Bildungsausschuss des Ortenaukreises in seiner gestrigen Sitzung in den Beruflichen Schulen Kehl über die Genehmigung gebundener Ganztagsschulen an mehreren kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren informiert. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Einrichtung im März 2026 genehmigt. Damit kann der Ortenaukreis den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder an diesen Schulen umsetzen. Für Familien bedeutet das mehr Planungssicherheit; für die Schülerinnen und Schüler entstehen Bildungs- und Betreuungsangebote, die zu ihren besonderen Unterstützungsbedarfen passen.
„Das ist ein wichtiger Schritt für Familien, die auf verlässliche Betreuung angewiesen sind – und für Kinder, die besondere Förderung brauchen“, sagt Landrat Thorsten Erny. „Wir schaffen an unseren kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Ganztagsangebote, die pädagogisch sinnvoll sind und den Alltag der Familien spürbar entlasten. Entscheidend ist: Die Kinder bekommen Struktur, Förderung und Begleitung an einem vertrauten Ort.“
Der Kreistag hatte am 14. Oktober 2025 beschlossen, den Rechtsanspruch an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache in Form gebundener Ganztagsschulen zu erfüllen. Vorgesehen ist ein Umfang von drei Tagen mit jeweils sieben Stunden, soweit und sobald die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind.
Die Verwaltung wurde damals beauftragt, beim Staatlichen Schulamt Offenburg entsprechende Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 zu stellen.
Der gewählte Umfang entspricht dem mehrheitlichen Elternwunsch. Er lässt den Schülerinnen und Schülern weiterhin Raum für Arztbesuche, Therapien, Vereinsleben und Freizeit. Für Eltern ist die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Form von Ganztagsschulen kostenfrei. Zugleich bleibt die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht und nach Unterrichtsende gesichert.
„Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist gerade an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eine anspruchsvolle Aufgabe“, sagt Sozialdezernent Heiko Faller. „Es geht nicht nur um mehr Zeit in der Schule, sondern um passende Angebote, klare Abläufe und Bedingungen, die den Kindern gerecht werden.“
Zum kommenden Schuljahr 2026/2027 starten folgende Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in Kreisträgerschaft in den verbindlichen Ganztagesbetrieb: Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind dies die Astrid-Lindgren-Schule in Willstätt-Hesselhurst, die Carl-Sandhaas-Schule in Haslach, die Georg-Wimmer-Schule in Lahr und die Hansjakob-Schule in Offenburg. Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung startet die Helme-Heine-Schule in Offenburg. Im Förderschwerpunkt Sprache nehmen die Brüder-Grimm-Schule in Lahr mit Außenstelle in Steinach sowie die Renchtalschule in Oberkirch den verbindlichen Ganztagesbetrieb auf.
Einzige Ausnahme ist die Maiwaldschule in Achern-Wagshurst. Dort liegen die baulichen Voraussetzungen für einen Ganztagesschulbetrieb derzeit nicht vor.