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Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

An Bächen, Flüssen und Seen darf derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gartenbauliche Flächen sowie Hausgärten zu beregnen. Darauf weist die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis hin.

Bei dem derzeit herrschenden Niedrigwasser dürfen auch Inhaber von Wasserrechten ihr Wasserrecht nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen festgelegten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten. Für genehmigte Wasserentnahmen gelten bei Niedrigwasser die in den wasserrechtlichen Erlaubnissen festgelegten Einschränkungen.

Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen sind die Pegelstände der Fließgewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Nach den Wettervorhersagen ist auch weiterhin nicht mit großflächigen ergiebigen Niederschlägen zu rechnen. Einzelne Regenschauer können insbesondere bei Gewittern lokal zwar ergiebig ausfallen, tragen jedoch nicht flächendeckend zu einer Entspannung der Situation bei. Zudem ist zu erwarten, dass die Wassertemperaturen in den kommenden Wochen weiter ansteigen. Wasserentnahmen können daher die Gewässerökologie erheblich beeinträchtigen.

Die geringe Wasserführung gefährdet sowohl Tiere als auch Pflanzen in den Gewässern. Infolge der steigenden Wassertemperaturen nimmt zudem der Sauerstoffgehalt im Wasser ab. Dies stellt eine zusätzliche Belastung dar. Gerade in Zeiten hoher Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht vollständig austrocknen. Führen Fließgewässer nicht ausreichend Wasser, wird ihre Selbstreinigungskraft gemindert. Vermehrter Algenwuchs sowie Schäden am Fischbestand können die Folge sein.

Das Landratsamt beschränkt daher ab sofort den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Verstöße gegen das Verbot der Wasserentnahme können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Hintergrund

Befinden sich die Fließgewässer im Ortenaukreis mehrheitlich im Niedrigwasser, ist eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs nicht mehr zulässig. Die aktuellen Pegelstände können im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden.

19.06.2026