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Betreuungsbehörde Ortenau

Betreuung im rechtlichen Sinn bedeutet nicht körperliche Pflege und Versorgung des Betreuten. Die Betreuung beinhaltet die rechtliche Vertretung. Der Umfang der rechtlichen Betreuung ist durch das Betreuungsgericht genau festgelegt. Er richtet sich nach dem Einzelfall. Der Betreuer soll engen persönlichen Kontakt zu dem Betreuten pflegen und alle wichtigen Angelegenheiten mit ihm besprechen.
Informationen finden Sie hier