Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Stagnierende Fallzahlentwicklung

Medieninformation zum Statistikreport Mai 2026

Im Mai belief sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) im Zuständigkeitsbereich des Ortenau Jobcenters auf 8.930 und ist damit gegenüber dem Vormonat um 33 BG zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 192 BG zu verzeichnen. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Vergleich zum April um 2,8 Prozent gesunken. „Die Fallzahlen unterliegen seit Beginn des Jahres monatlichen Schwankungen. Gleichzeitig ist derzeit nur eine geringe Dynamik auf dem Arbeitsmarkt festzustellen und wir erkennen noch keinen eindeutigen Trend, wohin sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im weiteren Jahresverlauf entwickeln wird“, führt Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters aus.

Im Hinblick auf die Integrationsentwicklung hatte die im Vormonat festgestellte Erholung keinen Bestand und ist diesen Monat erneut rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Integrationen um 16,3 Prozent zu verzeichnen. Zum Vormonat zeigt sich ein ebenfalls deutlicher Rückgang der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt um 19,2 Prozent.

Im Mai haben 140 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 24 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben im Berichtsmonat 164 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

Derzeit beziehen insgesamt 18.201 Personen Leistungen des Ortenau Jobcenters. Darunter befinden sich 5.118 arbeitslos gemeldete sowie weitere 4.007 Personen, die als arbeitssuchend registriert sind. Somit stehen aktuell 9.125 Personen dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung.

Zum Kreis der Leistungsberechtigten zählen darüber hinaus 4.990 nichterwerbsfähige Personen, insbesondere Kinder sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hinzu kommen 1.012 Personen, die keine Regelleistungen erhalten. Zu diesem Personenkreis zählen unter anderem Angehörige mit Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG), Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Personen, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.

29.05.2026