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Behindertenbeirat betont die Wichtigkeit der Barrierefreiheit im Ortenaukreis

Sozialausschuss befasst sich mit Arbeit des Gremiums

Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Ortenaukreis hat sich in den vergangenen Jahren als wichtiges Beratungs- und Impulsgremium für Fragen der Inklusion und Barrierefreiheit etabliert. Mit der Arbeit des Behindertenbeirats hat sich der Sozialausschuss des Ortenaukreises in seiner jüngsten Sitzung befasst.

Der Behindertenbeirat wurde 2017 eingerichtet und begleitet die Arbeit der kommunalen Behindertenbeauftragten. In dem Gremium arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderungen, Kommunen, Verbänden, Institutionen und Kreisverwaltung zusammen. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Beteiligung von Betroffenen selbst. Unterstützt wird die Arbeit des Beirats durch das Gremium „Expertise Inklusive“, in dem Menschen mit Behinderungen ihre Erfahrungen und Perspektiven unmittelbar einbringen.

In den vergangenen Jahren beschäftigte sich der Behindertenbeirat unter anderem mit den Themen barrierefreier öffentlicher Nahverkehr, barrierefreie Kommunikation, digitale Barrierefreiheit sowie Tourismus und Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Besonders erfolgreich waren dabei eigene Arbeitsgruppen zu den Themen ÖPNV und Tourismus. So wurden unter anderem wichtige Impulse für ein kreisweites Konzept barrierefreier Bushaltestellen gesetzt sowie Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit im Tourismus angestoßen.

Darüber hinaus engagieren sich die Mitglieder von „Expertise Inklusive“ regelmäßig mit Sensibilisierungs- und Empathieschulungen – beispielsweise für Busfahrerinnen und Busfahrer oder an Schulen im Ortenaukreis. Auch Städte und Gemeinden werden bei der Umsetzung barrierefreier Maßnahmen beraten.

Zuletzt verabschiedeten Behindertenbeirat und „Expertise Inklusive“ gemeinsam eine Stellungnahme zur Sicherung und Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im Ortenaukreis. Darin betonen die Beteiligten die Wichtigkeit, notwendige Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen, auch in finanziell schwierigen Zeiten. Bereits im April hatte der Behindertenbeirat die Erklärung beschlossen. Darin wird Barrierefreiheit als Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung bezeichnet. Sie sei keine freiwillige Leistung, sondern eine rechtliche und gesellschaftliche Verpflichtung sowie eine zentrale Querschnittsaufgabe der Kommunen.

Außerdem informierte sich der Beirat zuletzt über ein Rampenprojekt in Lahr. Dort können Einzelhandel und Gastronomie mobile Rampen ausleihen, um den Zugang zu Geschäften und Einrichtungen für Rollstuhlfahrende oder Familien mit Kinderwagen zu erleichtern.

21.05.2026