Genehmigung für Windparkprojekt am Bustertkopf offiziell übergeben
Das Landratsamt Ortenaukreis hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen am Standort Bustertkopf auf den Gemarkungen Sasbach und Seebach offiziell an die Antragstellerin, die Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG, einem Gemeinschaftsunternehmen von Matthias Griebl (25,1 %) und E-Werk Mittelbaden (74,9 %), übergeben. Die Genehmigung war bereits am 2. April 2026 erteilt worden und wurde nun im offiziellen Rahmen überreicht.
Geplant sind zwei moderne Windenergieanlagen des Typs ENERCON E175 mit jeweils 6,0 Megawatt Nennleistung, einer Nabenhöhe von 162,00 Metern und einer Gesamthöhe von 249,50 Metern. Der Baubeginn ist laut den Projektierern Matthias Griebl und Stefan Böhler, E-Werk Mittelbaden, für Mitte 2028 vorgesehen.
„Die Energiewende gelingt nur mit konkreten Projekten vor Ort. Mit der Genehmigung dieser leistungsstarken Anlagen am Bustertkopf wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur klimafreundlichen Energieversorgung in unserer Region geleistet und zugleich die Versorgungssicherheit gestärkt“, betont Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises. Laut Angaben der Projektierer können mit den beiden Anlagen ca. 12.530 Haushalte mit Strom versorgt werden.
„Für die Windstandorte auf und um die Hornisgrinde, wie hier am Bustertkopf, können wir mit einem überdurchschnittlichen Windertrag rechnen. Wir freuen uns, dass wir nach der Genehmigungserteilung nun bald in die Umsetzung des Projekts starten können“, so Teresa Frenssen, Projektiererin E-Werk Mittelbaden, im Auftrag der Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG.
Das Verfahren zur Genehmigung der beiden Anlagen erfolgte entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Während des Verfahrens gingen von rund 40 Personen Einwendungen ein, die in einem öffentlichen Termin am 17. Juli 2025 gemeinsam mit Vertretern verschiedener Fachbehörden und der Antragstellerin öffentlich erörtert wurden. Alle Einwendungen wurden sorgfältig geprüft und in die rechtliche und fachliche Bewertung einbezogen. Maßgeblich für die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ist dabei die geltende Rechtslage. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.