Kaufvertrag oder mindestens eine Empfangsbestätigung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift der Käuferin oder des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- gegebenenfalls amtliche Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- gegebenenfalls letzter Prüfbericht über die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU)
Was Sie benötigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden und was das kostet, erfahren Sie unter »Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)«.