Statistikreport April 2026: Leichter Rückgang der Fallzahlen
Im April belief sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich des Ortenau Jobcenters auf 8.963. Gegenüber dem Vormonat entspricht dies einem Zuwachs von 65 Bedarfsgemeinschaften. Im Vergleich zum Vorjahresmonat bleibt der rückläufige Trend erhalten. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften lag um 216 unter dem entsprechenden Wert des Vorjahresmonats.
Im Hinblick auf die Integrationsentwicklung zeigt sich eine Erholung. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist noch immer ein leichter Rückgang der Integrationen um 3,3 Prozent zu verzeichnen. Zum Vormonat zeigt sich ein Zuwachs der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt um 44,7 Prozent. „Der sprunghafte Anstieg der Integrationen kommt dadurch zustande, dass im letzten Berichtszeitraum die Neueinstellungen durch den Europa Park noch nicht berücksichtigt waren, welcher einen essenziellen Anteil an den Integrationen im Frühjahr hat“, führt Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters aus.
Im April haben 178 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 25 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben im Berichtsmonat 203 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.
Derzeit beziehen insgesamt 18.298 Personen Leistungen des Ortenau Jobcenters. Darunter befinden sich 5.263 arbeitslos gemeldete sowie weitere 3.864 Personen, die als arbeitssuchend registriert sind. Somit stehen aktuell 9.127 Personen dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung.
Zum Kreis der Leistungsberechtigten zählen darüber hinaus 5.085 nichterwerbsfähige Personen, insbesondere Kinder sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hinzu kommen 986 Personen, die keine Regelleistungen erhalten. Zu diesem Personenkreis zählen unter anderem Angehörige mit Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG), Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Personen, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.
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