Abfallgebühren schon bezahlt?
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft erinnert an die Bezahlung der Abfallgebühren. Der Betrag war wie jedes Jahr zum 31. März fällig. Durch den Dauergebührenbescheid, der zuletzt 2025 verschickt wurde, könnte dieser Termin bei einigen Bürgerinnen und Bürgern in Vergessenheit geraten sein.
„Bevor demnächst die ersten Mahnungen verschickt werden, wollen wir unseren normalerweise rechtzeitig zahlenden Kunden die Gelegenheit geben, noch offene Gebühren zu begleichen“, sagt Karin Beck, Sachbearbeiterin des Gebührenteams beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.
„Unsere Empfehlung ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Damit wird kein Zahlungstermin vergessen und die fälligen Beträge werden rechtzeitig in der richtigen Höhe abgebucht. Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen so erst gar nicht, weder dieses Jahr noch in den folgenden Jahren“, so Beck weiter.
Die aktuellen Gebührenbescheide können jederzeit im Kundenportal der Abfallwirtschaft des Ortenaukreises eingesehen werden. Dort können auch SEPA-Lastschriftmandate für den Einzug der Abfallgebühren erteilt sowie die hinterlegten Bankverbindungen selbstständig geprüft beziehungsweise aktualisiert werden.
Zum Kundenportal gelangt man über die Website www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de, über die AbfallApp oder direkt über den QR-Code auf dem Gebührenbescheid. Alternativ kann ein Lastschriftmandat auch über ein Formular auf der Homepage unter „Formulare & Infothek“ erteilt werden.
Weitere Informationen zur Abfallgebühr im Ortenaukreis oder zu den weiteren Funktionen des Kundenportals gibt es auch telefonisch unter 0781 805 6000 oder per E-Mail an abfallgebuehren@ortenaukreis.de.