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Fallzahlen gehen leicht zurück

Medieninformation zum Statistikreport März 2026

Im März belief sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich des Ortenau Jobcenters auf 8.898. Gegenüber dem Vormonat entspricht dies einem Rückgang um 67 Bedarfsgemeinschaften. Auch im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein rückläufiger Trend zu verzeichnen. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften lag um 253 unter dem entsprechenden Wert des Vorjahresmonats.

Im Hinblick auf die Integrationsentwicklung zeigt sich eine gegenläufige Tendenz. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Integrationen um rund 30 Prozent zu verzeichnen. „Die anhaltenden Belastungen im Energiesektor sowie die derzeit bestehende wirtschaftliche Unsicherheit führen dazu, dass Unternehmen bei der Gewinnung neuen Personals zurückhaltend agieren. Diese Entwicklung spiegelt sich nun auch in den Integrationszahlen wider“, führt Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters, aus.

Im März haben 123 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 26 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben im Berichts-monat 149 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

Derzeit beziehen insgesamt 18.194 Personen Leistungen des Ortenau Jobcenters. Darunter befinden sich 5.096 arbeitslos gemeldete sowie weitere 3.829 Personen, die als arbeitssuchend registriert sind. Somit stehen aktuell 8.925 Personen dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung.

Zum Kreis der Leistungsberechtigten zählen darüber hinaus 5.091 nichterwerbsfähige Personen, insbesondere Kinder sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hinzu kommen 947 Personen, die keine Regelleistungen erhalten. Zu diesem Personenkreis zählen unter anderem Angehörige mit Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG), Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Personen, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.

31.03.2026